AGB

Cerberus Media Solutions GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Inhaltsverzeichnis

1. Geltungsbereich

2. Vertragsschluss

3. Preise und Zahlungsbedingungen

4. Lieferung, Lieferzeit, Versand und Gefahrübergang

5. Dienstleistungen

6. Nutzungsrechte für digitale Inhalte und Software

7. Höhere Gewalt

8. Erweiterter und verlängerter Eigentumsvorbehalt

9. Beschaffenheit, bestimmungsgemäße Verwendung, Untersuchungs- und Rügeobliegenheit

10. Mängelhaftung / Gewährleistung

11. Haftung

12. Verjährung sonstiger Ansprüche

13. Aufrechnung, Zurückbehaltung, Abtretung

14. Kundenseitig bereitgestellte Inhalte

15. Exportkontrolle und Sanktionen

16. Datenschutz

17. Vertraulichkeit

18. Rücknahme von Altgeräten, Verpackungen und Batterien

19. Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand

20. Schlussbestimmungen

§ 1 Geltungsbereich

1.1  Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) der Cerberus Media Solutions GmbH (nachfolgend „Verkäufer“) gelten für alle Verträge zur Lieferung von Waren, zur Erbringung von Dienstleistungen sowie zur Bereitstellung digitaler Inhalte und Software, die ein Unternehmer (nachfolgend „Kunde“) mit dem Verkäufer abschließt. Der Einbeziehung eigener Bedingungen des Kunden wird widersprochen, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

1.2  Diese AGB gelten auch dann ausschließlich, wenn der Verkäufer in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Bedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung oder Leistung ohne besonderen Vorbehalt ausführt.

1.3  Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Behörden und sonstige Einrichtungen des öffentlichen Rechts stehen Unternehmern gleich, soweit sie privatrechtlich handeln.

1.4  Das Angebot des Verkäufers richtet sich ausschließlich an Unternehmer und Behörden (B2B). Verbraucherverträge werden nicht abgeschlossen. Der Kunde bestätigt mit Abgabe seiner Bestellung, dass er in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit oder als Einrichtung des öffentlichen Rechts handelt. Der Verkäufer ist berechtigt, hierfür geeignete Nachweise zu verlangen (z. B. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Handelsregisterauszug, Nachweis der Behördeneigenschaft) und den Vertragsschluss bis zu deren Vorlage zurückzustellen oder abzulehnen.

1.5  Im Fall von Widersprüchen gilt folgende Rangfolge: (a) individuelle Vertragsvereinbarungen zwischen den Parteien, (b) die jeweilige Auftragsbestätigung bzw. das jeweilige Angebot einschließlich seiner Anlagen, (c) diese AGB, (d) die gesetzlichen Vorschriften.

1.6  Bei Dauerschuldverhältnissen (insbesondere Abonnements und cloudbasierten Diensten) ist der Verkäufer berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Der Verkäufer teilt dem Kunden die Änderung mindestens sechs Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mit. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von vier Wochen ab Zugang der Mitteilung in Textform, gilt die Änderung als genehmigt; auf diese Folge weist der Verkäufer in der Mitteilung gesondert hin. Widerspricht der Kunde, ist jede Partei berechtigt, das Vertragsverhältnis zum geplanten Zeitpunkt des Wirksamwerdens zu kündigen.

§ 2 Vertragsschluss

Bestellungen im Online-Shop

2.1  Die im Online-Shop dargestellten Produktbeschreibungen stellen keine verbindlichen Angebote des Verkäufers dar, sondern eine Aufforderung an den Kunden, seinerseits ein Angebot abzugeben (invitatio ad offerendum).

2.2  Der Kunde gibt durch Abschluss des Bestellvorgangs im Online-Shop ein verbindliches Angebot zum Kauf ab.

2.3  Der Verkäufer kann dieses Angebot innerhalb von fünf Werktagen annehmen, insbesondere durch Übersendung einer Bestätigung per E-Mail, durch Lieferung der Ware oder durch Zahlungsaufforderung. Nimmt der Verkäufer das Angebot nicht innerhalb der Frist an, gilt es als abgelehnt.

Individuelle Angebote (außerhalb des Online-Shops)

2.4  Außerhalb des Online-Shops erstellt der Verkäufer dem Kunden auf Anfrage individuelle Angebote in Textform. Diese Angebote sind freibleibend und stehen unter dem Vorbehalt anderweitiger Disposition, sofern im Angebot keine ausdrückliche Bindefrist genannt ist.

2.5  Sofern im Angebot keine abweichende Gültigkeitsdauer angegeben ist, gilt das Angebot des Verkäufers 30 Kalendertage ab Angebotsdatum. Nach Ablauf dieser Frist erlischt das Angebot, ohne dass es einer gesonderten Mitteilung bedarf.

2.6  Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot innerhalb der Gültigkeitsdauer in Textform annimmt oder der Verkäufer eine Auftragsbestätigung übersendet, je nachdem was zuerst erfolgt.

Allgemeine Regelungen

2.7  Haben die Parteien Sonderkonditionen vereinbart, gelten diese grundsätzlich nicht für gleichzeitig laufende und zukünftige Vertragsverhältnisse.

2.8  Wird nach Vertragsschluss erkennbar, dass der Anspruch des Verkäufers auf die Gegenleistung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, insbesondere bei erheblichem Zahlungsverzug oder wesentlicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse, ist der Verkäufer berechtigt, die ihm obliegende Leistung nach Maßgabe des § 321 BGB zu verweigern und Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Leistet der Kunde nicht innerhalb einer angemessenen Frist, kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten. Die gesetzlichen Rechte des Verkäufers bleiben unberührt.

2.9  Verträge können in deutscher oder englischer Sprache geschlossen werden. Für diese AGB ist ausschließlich die deutsche Fassung maßgeblich; englische Fassungen dienen nur der Information. Für die übrigen Vertragsunterlagen (insbesondere Leistungsbeschreibung und Preise) ist die Sprachfassung maßgeblich, in der der jeweilige Vertrag geschlossen wurde.

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

3.1  Alle angegebenen Preise sind Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Verpackung und Versand werden regelmäßig als eigene Position ausgewiesen; enthaltene Kosten (z. B. für eine Transportversicherung gemäß § 4.4) müssen darin nicht gesondert beziffert werden, sondern können in der Positionsbezeichnung als enthalten kenntlich gemacht werden. Zölle und sonstige Abgaben werden gesondert ausgewiesen, soweit sie anfallen und dem Verkäufer bekannt sind.

3.2  Im Online-Shop stehen dem Kunden die dort ausgewiesenen Zahlungsarten zur Verfügung. Außerhalb des Online-Shops erfolgt die Lieferung in der Regel auf Rechnung; der Verkäufer behält sich vor, insbesondere bei Neukunden und bei Kunden mit Sitz außerhalb Deutschlands, Vorauskasse zu verlangen.

3.3  Bei Lieferung auf Rechnung ist der Kaufpreis innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen ab Rechnungserhalt ohne Abzug zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei Vorauskasse ist die Zahlung sofort nach Vertragsschluss fällig, sofern kein späterer Fälligkeitstermin vereinbart wurde.

3.4  Der Verkäufer ist berechtigt, abhängig von Auftragsvolumen, Lieferzeit, Produktart oder Bonität des Kunden eine Anzahlung zu verlangen. Höhe und Fälligkeitszeitpunkt der Anzahlung werden im jeweiligen Angebot oder in der Auftragsbestätigung gesondert vereinbart. Die Restforderung wird mit der Lieferung bzw. Leistungserbringung fällig. Geleistete Anzahlungen werden auf den Gesamtrechnungsbetrag angerechnet.

3.5  Eine Zahlung gilt als eingegangen, sobald der Gegenwert einem Konto des Verkäufers gutgeschrieben wurde. Im Falle des Zahlungsverzuges hat der Verkäufer Anspruch auf Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (derzeit neun Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz, § 288 Abs. 2 BGB) sowie auf die Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

3.6  Sofern überfällige Forderungen bestehen, werden eingehende Zahlungen zunächst auf Kosten und Zinsen, sodann auf die älteste Hauptforderung angerechnet.

3.7  Soll die Lieferung vereinbarungsgemäß später als zwei Monate nach Vertragsschluss erfolgen, ist der Verkäufer berechtigt, eine nach Vertragsschluss eintretende Erhöhung seiner Bezugs-, Fracht-, Zoll- oder Währungsumrechnungskosten an den Kunden weiterzugeben. Die Weitergabe ist auf den Umfang der tatsächlich eingetretenen Kostenerhöhung begrenzt; gegenläufige Kostensenkungen sind gegenzurechnen. Der Verkäufer weist die Erhöhung auf Verlangen des Kunden nach. Übersteigt die Erhöhung 5 % des vereinbarten Gesamtpreises, ist der Kunde berechtigt, innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Mitteilung in Textform vom Vertrag zurückzutreten.

3.8  Der Verkäufer behält sich vor, eine Bonitätsprüfung durchzuführen und bestimmte Zahlungsarten bei negativem Ergebnis abzulehnen.

3.9  Storniert der Kunde einen erteilten Auftrag, ohne hierzu berechtigt zu sein, kann der Verkäufer unbeschadet weitergehender Ansprüche pauschal 15 % des Nettoauftragswerts als Ersatz für entgangenen Gewinn und angefallenen Aufwand verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist; dem Verkäufer bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. Bei Sonderanfertigungen, kundenspezifischen Konfigurationen und projektbezogen beschafften Waren ist eine Stornierung ausgeschlossen, sobald der Verkäufer die Beschaffung oder Fertigung eingeleitet hat.

§ 4 Lieferung, Lieferzeit, Versand und Gefahrübergang

4.1  Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift per Spedition oder Paketdienst, sofern nichts anderes vereinbart ist. Auf Wunsch des Kunden kann der Versand auch über dessen eigenes Versandkonto abgewickelt werden. Selbstabholung ist aus logistischen Gründen grundsätzlich nicht möglich.

4.2  Angaben zu Lieferterminen und Leistungszeitpunkten sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich in Textform als verbindlich bezeichnet sind. Lieferfristen beginnen frühestens mit Vertragsschluss, jedoch nicht vor vollständiger Klärung aller technischen Fragen, vor Beibringung der vom Kunden zu beschaffenden Unterlagen und Genehmigungen und nicht vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung.

4.3  Der Verkäufer ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies dem Kunden zumutbar ist. Teillieferungen können gesondert in Rechnung gestellt werden.

4.4  Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht auf den Kunden über, sobald der Verkäufer die Ware dem Spediteur, Frachtführer oder einer sonst zur Ausführung bestimmten Person übergeben hat, auch wenn der Verkäufer die Transportkosten trägt. Der Verkäufer schließt für den Transport standardmäßig eine Transportversicherung ab; die hierfür anfallenden Kosten werden nach tatsächlichem Aufwand ermittelt und sind in den ausgewiesenen Versandkosten enthalten. Tritt ein Transportschaden ein, tritt der Verkäufer dem Kunden auf dessen Verlangen seine Ansprüche gegen den Frachtführer und den Transportversicherer ab; der Kunde wirkt an der Schadensanzeige und Schadensfeststellung mit und dokumentiert erkennbare Transportschäden unverzüglich gegenüber dem Frachtführer. Wünscht der Kunde ausdrücklich in Textform, dass keine Transportversicherung abgeschlossen wird, entfällt die Versicherung und der Kunde trägt das Transportrisiko in diesem Umfang selbst.

4.5  Verzögert sich der Versand aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr bereits mit Anzeige der Versandbereitschaft über. Der Verkäufer behält sich vor, hierdurch entstehende Lagerkosten an den Kunden weiterzugeben; wird der Versand auf Wunsch des Kunden um mehr als einen Monat verzögert, kann für jeden weiteren angefangenen Monat ein Lagergeld in Höhe von 0,5 % des Kaufpreises, höchstens insgesamt 5 % des Kaufpreises, berechnet werden. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass geringere oder keine Kosten entstanden sind.

4.6  Der Verkäufer ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn er selbst trotz Abschlusses eines kongruenten Deckungsgeschäfts von seinem Vorlieferanten nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig beliefert wird, er die Nichtbelieferung nicht zu vertreten hat und er den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit informiert. Bereits erbrachte Gegenleistungen werden unverzüglich erstattet. Der Verkäufer tritt dem Kunden auf dessen Verlangen seine Ansprüche gegen den Vorlieferanten ab.

4.7  Gerät der Verkäufer mit einer verbindlich vereinbarten Lieferung in Verzug, kann der Kunde für jede vollendete Woche des Verzuges eine pauschale Entschädigung in Höhe von 0,5 % des Nettowerts der verspäteten Lieferung verlangen, insgesamt jedoch höchstens 5 % dieses Werts. Dem Verkäufer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist; dem Kunden bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. Weitergehende Ansprüche richten sich nach § 11.

4.8  Bei Lieferungen ins Ausland gelten die im Angebot oder in der Auftragsbestätigung vereinbarten Incoterms in ihrer jeweils aktuellen Fassung ergänzend zu diesen AGB. Fehlt eine solche Vereinbarung, gilt FCA (benannter Ort: Versandort des Verkäufers).

§ 5 Dienstleistungen

5.1  Soweit der Verkäufer Dienstleistungen (z. B. Installation, Konfiguration, Inbetriebnahme, Support, Beratung, Schulung) erbringt, gelten die in Angebot und Auftragsbestätigung vereinbarten Leistungsbeschreibungen, Termine und Vergütungen.

5.2  Der Kunde hat den Verkäufer bei der Erbringung von Dienstleistungen in zumutbarem Umfang zu unterstützen, insbesondere durch rechtzeitige Bereitstellung notwendiger Informationen, Unterlagen, Zugänge und Ansprechpartner sowie – bei Leistungen vor Ort – durch Zugang zu den Räumlichkeiten, Baufreiheit, Strom- und Netzwerkversorgung sowie erforderliche Genehmigungen. Verzögerungen oder Mehraufwendungen, die auf einer nicht rechtzeitigen oder nicht ordnungsgemäßen Mitwirkung des Kunden beruhen, gehen zu Lasten des Kunden und werden nach den vereinbarten Stunden- und Tagessätzen abgerechnet.

5.3  Reise-, Übernachtungs- und Nebenkosten für Vor-Ort-Leistungen werden nach tatsächlichem Aufwand in Rechnung gestellt, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

5.4  Soweit der Verkäufer Werkleistungen erbringt (insbesondere Installation und Inbetriebnahme), ist der Kunde zur Abnahme verpflichtet, sobald der Verkäufer die Fertigstellung angezeigt hat und die Leistung im Wesentlichen vertragsgemäß erbracht ist. Nimmt der Kunde die Leistung nicht innerhalb von zwei Wochen nach Fertigstellungsanzeige ab, ohne einen wesentlichen Mangel zu benennen, gilt die Leistung als abgenommen. Gleiches gilt bei Ingebrauchnahme der Leistung durch den Kunden.

§ 6 Nutzungsrechte für digitale Inhalte und Software

6.1  Soweit der Verkäufer digitale Inhalte oder Software bereitstellt, räumt er dem Kunden daran das nicht ausschließliche, örtlich unbeschränkte Recht zur Nutzung zu geschäftlichen Zwecken ein. Der zeitliche Umfang, die zulässige Anzahl von Nutzern, Geräten oder Instanzen sowie etwaige weitere Beschränkungen ergeben sich aus dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.

6.2  Stellt der Verkäufer Software oder digitale Inhalte Dritter bereit (insbesondere Hersteller- und Fremdsoftware, Firmware, Steuerungs- und Plattformsoftware), gelten vorrangig die Lizenz- und Nutzungsbedingungen des jeweiligen Rechteinhabers. Der Verkäufer kann Nutzungsrechte nur in dem Umfang einräumen, in dem sie ihm selbst zustehen. Enthalten überlassene Produkte Open-Source-Komponenten, gelten insoweit ausschließlich die jeweiligen Open-Source-Lizenzbedingungen, auf die der Verkäufer auf Anfrage hinweist.

6.3  Eine Weitergabe an Dritte oder die Erstellung von Kopien für Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung des Verkäufers, die nicht ohne sachlichen Grund verweigert wird. Bei Software, die dem Kunden gegen einmaliges Entgelt dauerhaft überlassen wurde, bleibt das Recht zur Weiterveräußerung nach § 69c Nr. 3 Satz 2 UrhG unberührt; der Kunde hat in diesem Fall sämtliche Kopien vollständig weiterzugeben oder zu löschen und die eigene Nutzung einzustellen. Die Anfertigung von Sicherungskopien und die Rechte aus §§ 69d, 69e UrhG bleiben unberührt.

6.4  Die Rechtseinräumung wird erst mit vollständiger Zahlung der geschuldeten Vergütung endgültig wirksam. Eine vorläufige Nutzungsgestattung vor Zahlung begründet keinen endgültigen Rechtsübergang.

6.5  Gegenstand des Vertrages kann auch die fortlaufende Bereitstellung digitaler Inhalte oder cloudbasierter Dienste als Abonnement sein (Software-as-a-Service). Laufzeit, Kündigungsfristen, Leistungsumfang und Vergütung werden im Angebot oder in der Auftragsbestätigung vereinbart. Fehlt eine Vereinbarung zur Laufzeit, beträgt sie zwölf Monate und verlängert sich um jeweils zwölf Monate, sofern nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Laufzeitende in Textform gekündigt wird. Eine bestimmte Verfügbarkeit wird nur geschuldet, soweit sie ausdrücklich vereinbart ist; Wartungsfenster und Ausfälle bei vorgelagerten Anbietern begründen keinen Mangel. Der Kunde ist für die Sicherung seiner Daten selbst verantwortlich. Nach Vertragsende stellt der Verkäufer die vom Kunden eingebrachten Daten für 30 Tage zum Export bereit und löscht sie anschließend, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

6.6  Digitale Inhalte werden per Download oder per E-Mail überlassen.

§ 7 Höhere Gewalt

7.1  Ereignisse höherer Gewalt, die dem betroffenen Vertragspartner die Erfüllung seiner Pflichten wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen ihn, die Erfüllung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Als höhere Gewalt gelten unvorhersehbare Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs der betroffenen Partei, deren Auswirkungen durch zumutbare Maßnahmen nicht verhindert werden können, insbesondere Naturkatastrophen, Epidemien und Pandemien, Krieg, Terroranschläge, Cyberangriffe, Energie- und Rohstoffmangel, Engpässe bei elektronischen Bauteilen, Arbeitskämpfe, Transport- und Betriebsstörungen sowie hoheitliche Maßnahmen einschließlich Sanktionen und Ausfuhrbeschränkungen.

7.2  Die betroffene Partei zeigt Eintritt und voraussichtliche Dauer der Behinderung der anderen Partei unverzüglich in Textform an.

7.3  Dauert die Behinderung länger als drei Monate an, ist jede Partei berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Bereits erbrachte Leistungen und Zahlungen werden in diesem Fall zurückgewährt. Weitergehende Schadensersatzansprüche wegen der Verzögerung oder des Rücktritts bestehen nicht, soweit die Behinderung auf höherer Gewalt beruht; § 11.1 bleibt unberührt.

§ 8 Erweiterter und verlängerter Eigentumsvorbehalt

8.1 Eigentumsvorbehalt

Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Erfüllung aller gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden vor (Vorbehaltsware).

8.2 Verarbeitung, Verbindung und Vermischung

Verarbeitet der Kunde die Vorbehaltsware, so gilt der Verkäufer als Hersteller und erwirbt Eigentum an der neu entstehenden Sache. Erfolgt die Verarbeitung zusammen mit anderen Materialien, erwirbt der Verkäufer Miteigentum im Verhältnis des Rechnungswerts der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der übrigen Materialien. Ist die Vorbehaltsware mit einer Sache des Kunden verbunden oder vermischt und ist diese als Hauptsache anzusehen, geht Miteigentum im entsprechenden Verhältnis auf den Verkäufer über. Der Kunde verwahrt die im Eigentum oder Miteigentum des Verkäufers stehende Sache unentgeltlich für den Verkäufer.

8.3 Weiterveräußerung und Vorausabtretung

Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsbetrieb weiterzuverkaufen, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Verkäufer nachkommt. Verpfändung und Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware sind nicht gestattet.

Der Kunde tritt dem Verkäufer bereits jetzt sicherungshalber alle Forderungen in Höhe des jeweiligen Rechnungsbetrages (inkl. Umsatzsteuer) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware gegenüber seinen Abnehmern entstehen. Der Verkäufer nimmt diese Abtretung an; Angebot und Annahme der Abtretung werden mit Einbeziehung dieser AGB in den jeweiligen Vertrag zwischen den Parteien wirksam, ohne dass es einer gesonderten Erklärung bedarf.

8.4 Verwendung im Rahmen von Werkverträgen und Einbau in Grundstücke

Verwendet der Kunde die Vorbehaltsware zur Erfüllung eines Werk- oder Werklieferungsvertrages, insbesondere durch Einbau in ein Grundstück, ein Gebäude oder eine sonstige bauliche Anlage, so tritt er dem Verkäufer bereits jetzt sicherungshalber die ihm aus diesem Vertrag zustehende Vergütungsforderung in Höhe des Rechnungswerts der Vorbehaltsware (inkl. Umsatzsteuer) ab. Der Verkäufer nimmt diese Abtretung an. Verliert der Verkäufer infolge des Einbaus sein Eigentum an der Vorbehaltsware (§§ 946, 947 BGB), tritt die abgetretene Forderung an die Stelle der Vorbehaltsware. Der Kunde wird den Verkäufer auf Anfrage über den Verwendungsort und den Auftraggeber informieren, soweit dies zur Durchsetzung der abgetretenen Forderung erforderlich ist.

8.5 Einziehungsermächtigung

Der Kunde ist zur Einziehung der nach §§ 8.3 und 8.4 abgetretenen Forderungen ermächtigt, solange er seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Verkäufer ordnungsgemäß erfüllt. Das Recht des Verkäufers, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt vorbehalten; der Verkäufer wird hiervon jedoch keinen Gebrauch machen, solange der Kunde ordnungsgemäß zahlt.

8.6 Mitteilungs-, Sorgfalts- und Versicherungspflichten

Der Kunde hat den Verkäufer unverzüglich zu informieren, wenn Dritte auf die Vorbehaltsware oder auf abgetretene Forderungen zugreifen (z. B. Pfändungen). Eingezogene Beträge aus abgetretenen Forderungen sind dem Verkäufer unverzüglich auszukehren, soweit dessen Forderungen fällig sind. Der Kunde hat die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln, sie ausreichend gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden zum Neuwert zu versichern und dies auf Verlangen nachzuweisen. Ansprüche gegen den Versicherer werden bereits jetzt in Höhe des Rechnungswerts der Vorbehaltsware an den Verkäufer abgetreten.

8.7 Rücknahme

Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Verkäufer nach Fristsetzung berechtigt, die Vorbehaltsware herauszuverlangen und zurückzunehmen. In der Rücknahme oder der Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn der Verkäufer dies ausdrücklich in Textform erklärt.

8.8 Freigabe

Soweit der realisierbare Wert der Sicherungsrechte des Verkäufers die Höhe der gesicherten Ansprüche um mehr als 10 % übersteigt, wird der Verkäufer auf Verlangen des Kunden Sicherungsrechte nach seiner Wahl freigeben.

§ 9 Beschaffenheit, bestimmungsgemäße Verwendung, Untersuchungs- und Rügeobliegenheit

9.1  Die Beschaffenheit der Ware ergibt sich ausschließlich aus den im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung vereinbarten Spezifikationen. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen, Werbeaussagen und Produktangaben Dritter, insbesondere von Herstellern, stellen keine Beschaffenheitsvereinbarung dar. Muster und Proben gelten als unverbindliche Ansichtsstücke. Die Parteien vereinbaren, dass die Ware von objektiven Anforderungen im Sinne des § 434 Abs. 3 BGB abweichen darf, soweit dies der vereinbarten Spezifikation entspricht; hierauf wird der Kunde hiermit gesondert hingewiesen.

9.2  Die vom Verkäufer gelieferten Produkte sind für den professionellen Medien-, Präsentations- und Beschallungseinsatz bestimmt. Sie sind nicht für sicherheitsrelevante Anwendungen geeignet oder zugelassen, insbesondere nicht für Sprachalarmierungsanlagen und elektroakustische Notfallwarnsysteme (EN 54, DIN 14675, DIN VDE 0833-4) oder für sonstige brandschutz-, personenschutz- oder alarmierungsrelevante Funktionen. Ein Einsatz in solchen Anwendungen ist nicht bestimmungsgemäß und erfolgt ausschließlich auf eigene Verantwortung des Kunden. Der Kunde stellt den Verkäufer von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer nicht bestimmungsgemäßen Verwendung im Sinne dieses Absatzes beruhen.

9.3  Garantien im Rechtssinne übernimmt der Verkäufer nur, soweit sie ausdrücklich als solche bezeichnet und in Textform von einer vertretungsberechtigten Person erklärt werden. Garantien dritter Hersteller sind eigenständige Leistungen des jeweiligen Herstellers; sie begründen keine Ansprüche gegen den Verkäufer und erweitern dessen Pflichten nicht. Soweit der Verkäufer selbst Hersteller oder Erstinverkehrbringer der gelieferten Ware ist (insbesondere bei Eigenmarken), richten sich von ihm übernommene Garantien ausschließlich nach Satz 1 und den jeweiligen Garantiebedingungen.

9.4  Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und erkennbare Mängel innerhalb von sieben Werktagen ab Ablieferung, versteckte Mängel innerhalb von sieben Werktagen ab Entdeckung, jeweils in Textform unter Angabe des Mangelbildes anzuzeigen. Unterbleibt die Anzeige, gilt die Ware insoweit als genehmigt. Diese Obliegenheit gilt unabhängig davon, ob der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs ist; für Kaufleute bleibt § 377 HGB unberührt. Transportschäden sind zusätzlich nach § 4.4 gegenüber dem Frachtführer zu dokumentieren.

§ 10 Mängelhaftung / Gewährleistung

10.1  Ist die Kaufsache mangelhaft, gelten die gesetzlichen Vorschriften der Mängelhaftung, soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt ist.

10.2  Mängelansprüche entstehen nicht bei natürlicher Abnutzung oder bei Schäden, die nach Gefahrübergang durch fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, übermäßige Beanspruchung, ungeeignete Betriebsmittel oder äußere Einflüsse entstehen, die vertraglich nicht vorausgesetzt sind. Gleiches gilt für Mängel, die auf unsachgemäßen Änderungen oder Reparaturen durch den Kunden oder Dritte oder auf einer nicht bestimmungsgemäßen Verwendung im Sinne des § 9.2 beruhen. Die gesetzliche Beweislastverteilung bleibt unberührt.

10.3  Der Verkäufer hat das Wahlrecht zwischen Nachbesserung und Ersatzlieferung. Dem Verkäufer sind mindestens zwei Nacherfüllungsversuche zu gewähren, bevor der Kunde weitergehende Rechte geltend macht. Bei Ersatzlieferung ist der Kunde verpflichtet, die zuerst gelieferte Ware innerhalb von 30 Tagen zurückzusenden; die Rücksendung erfolgt auf Kosten und Gefahr des Verkäufers. Kommt der Kunde dieser Pflicht trotz Aufforderung und angemessener Fristsetzung nicht nach, kann der Verkäufer Wertersatz verlangen. Durch die Nacherfüllung beginnt die Verjährung nicht erneut zu laufen.

10.4  Hat der Kunde die mangelhafte Ware ihrer Art und ihrem Verwendungszweck entsprechend in eine andere Sache eingebaut oder an eine andere Sache angebracht, ist der Anspruch auf Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für den Ausbau und den Einbau nach § 439 Abs. 3 BGB der Höhe nach auf den Nettokaufpreis der mangelhaften Ware begrenzt. Der Kunde hat den Verkäufer vor Beginn von Aus- oder Einbaumaßnahmen in Textform zu informieren und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme sowie zur Benennung eines Dienstleisters zu geben; unterbleibt dies, ist der Anspruch auf die Kosten begrenzt, die bei Beauftragung durch den Verkäufer angefallen wären. Nicht ersatzfähig sind Aufwendungen, die daraus entstehen, dass die Ware in einer für den Verkäufer bei Vertragsschluss nicht erkennbaren und ihm nicht mitgeteilten, besonders aufwendigen Einbausituation verwendet wurde. Die vorstehenden Beschränkungen gelten nicht in den Fällen des § 10.6 und nicht, soweit § 478 Abs. 2 BGB entgegensteht.

10.5  Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt bei neuen Waren ein Jahr ab Ablieferung. Bei gebrauchten Waren beträgt sie ein Jahr ab Ablieferung; im Übrigen sind Mängelansprüche bei gebrauchten Waren ausgeschlossen, soweit § 10.6 nichts anderes bestimmt.

10.6  Die Haftungsbeschränkungen und die verkürzten Verjährungsfristen nach diesem § 10 gelten nicht

(a) für Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

(b) für Schadensersatzansprüche aus vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung des Verkäufers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen,

(c) für arglistig verschwiegene Mängel,

(d) bei Übernahme einer Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie durch den Verkäufer,

(e) für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie

(f) soweit zwingende gesetzliche Vorschriften längere Fristen oder weitergehende Ansprüche anordnen.

Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen des § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB im Einzelfall vor, beträgt die Verjährungsfrist abweichend von § 10.5 drei Jahre ab Ablieferung. Die Feststellung dieser Voraussetzungen bleibt dem Einzelfall vorbehalten; eine Anerkennung ihres Vorliegens ist mit dieser Regelung nicht verbunden. Die Haftungsbeschränkungen des § 11 bleiben in allen Fällen dieses Absatzes unberührt.

10.7  Rückgriffsansprüche des Kunden nach §§ 445a, 445b BGB bestehen nur, soweit der Kunde mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Steht am Ende der Lieferkette kein Verbrauchsgüterkauf, sind Rückgriffsansprüche auf den Umfang begrenzt, den der Kunde nach diesen AGB gegenüber dem Verkäufer geltend machen könnte. Die zwingenden Vorschriften des § 478 BGB bleiben unberührt.

10.8  Verletzt die gelieferte Ware Schutzrechte Dritter, wird der Verkäufer nach seiner Wahl dem Kunden ein Nutzungsrecht verschaffen, die Ware schutzrechtsfrei gestalten oder die Ware gegen Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer angemessenen Nutzungsentschädigung zurücknehmen. Voraussetzung ist, dass der Kunde den Verkäufer unverzüglich in Textform informiert, die Verteidigung gegen die geltend gemachten Ansprüche dem Verkäufer überlässt und keine Ansprüche ohne dessen Zustimmung anerkennt. Weitergehende Ansprüche richten sich nach § 11.

§ 11 Haftung

Der Verkäufer haftet dem Kunden auf Schadens- und Aufwendungsersatz wie folgt:

11.1  Uneingeschränkte Haftung besteht bei Vorsatz, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Übernahme einer Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere dem Produkthaftungsgesetz.

11.2  Uneingeschränkte Haftung besteht ferner bei grob fahrlässiger Pflichtverletzung des Verkäufers, seiner gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten.

11.3  Bei grob fahrlässiger Pflichtverletzung einfacher Erfüllungsgehilfen sowie bei fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten, d. h. solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf) ist die Haftung des Verkäufers der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

11.4  Im Übrigen ist die Haftung des Verkäufers – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen.

11.5  Für den Verlust von Daten haftet der Verkäufer im Rahmen der vorstehenden Absätze nur bis zu dem Aufwand, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden zur Wiederherstellung der Daten erforderlich gewesen wäre. Der Kunde ist für die Sicherung seiner Daten selbst verantwortlich.

11.6  Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, Angestellten, Vertreter und sonstigen Erfüllungsgehilfen des Verkäufers, wenn Ansprüche unmittelbar gegen diese geltend gemacht werden.

11.7  Eine Änderung der gesetzlichen Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

§ 12 Verjährung sonstiger Ansprüche

Ansprüche des Kunden gegen den Verkäufer verjähren – mit Ausnahme der in § 10 geregelten Mängelansprüche – in einem Jahr ab dem Zeitpunkt, in dem der Kunde von den anspruchsbegründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste, spätestens jedoch in fünf Jahren nach Erbringung der Leistung. Diese Verkürzung gilt nicht für Ansprüche nach § 11.1 und § 11.2 sowie nicht für Schadensersatzansprüche, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen; insoweit gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

§ 13 Aufrechnung, Zurückbehaltung, Abtretung

13.1  Der Kunde kann nur mit solchen Gegenforderungen aufrechnen, die unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif sind.

13.2  Zurückbehaltungs- und Leistungsverweigerungsrechte kann der Kunde nur geltend machen, soweit die Gegenansprüche unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif sind. Rechte des Kunden aus § 320 BGB sowie Zurückbehaltungsrechte wegen Mängeln derselben Lieferung bleiben unberührt.

13.3  Eine Abtretung von Ansprüchen des Kunden aus diesem Vertrag bedarf der vorherigen Zustimmung des Verkäufers in Textform. Die Zustimmung wird nicht ohne sachlichen Grund verweigert; sie gilt insbesondere als erteilt, soweit der Kunde Mängelansprüche an seinen Abnehmer abtritt. § 354a HGB bleibt unberührt.

§ 14 Kundenseitig bereitgestellte Inhalte

14.1  Der Kunde stellt den Verkäufer von Ansprüchen Dritter frei, die aus der vertragsgemäßen Nutzung kundenseitig bereitgestellter Inhalte entstehen. Der Kunde übernimmt die Kosten der Rechtsverteidigung. Dies gilt nicht, soweit die Rechtsverletzung vom Kunden nicht zu vertreten ist.

14.2  Der Verkäufer behält sich vor, Aufträge zur Verarbeitung oder Wiedergabe überlassener Inhalte abzulehnen, wenn diese gegen gesetzliche Verbote oder die guten Sitten verstoßen.

14.3  Der Kunde sichert zu, über die erforderlichen Rechte an den überlassenen Inhalten zu verfügen, und räumt dem Verkäufer die zur Vertragsdurchführung erforderlichen Nutzungsrechte ein.

§ 15 Exportkontrolle und Sanktionen

15.1  Die Erfüllung des Vertrages steht unter dem Vorbehalt, dass keine Hindernisse aufgrund nationaler oder internationaler Vorschriften des Außenwirtschaftsrechts, des Exportkontrollrechts oder aufgrund von Embargos oder sonstigen Sanktionen entgegenstehen. Erforderliche Genehmigungen sind vom jeweils Verpflichteten einzuholen; Verzögerungen aufgrund behördlicher Prüfungen führen nicht zum Verzug des Verkäufers.

15.2  Der Kunde ist verpflichtet, bei einer Ausfuhr, Wiederausfuhr oder Weitergabe der gelieferten Waren, Technologie und Software die jeweils anwendbaren Vorschriften des deutschen, europäischen und – soweit einschlägig – US-amerikanischen Exportkontrollrechts einzuhalten. Er stellt dem Verkäufer auf Anfrage die zur Exportkontrollprüfung erforderlichen Informationen zur Verfügung, insbesondere zu Endverbleib und Endverwendung.

15.3  Der Kunde wird die gelieferten Waren weder unmittelbar noch mittelbar an gelistete Personen, Organisationen oder Einrichtungen liefern oder zu deren Gunsten verwenden und wird sie nicht für militärische, rüstungs- oder nukleartechnische Zwecke verwenden, sofern hierfür keine Genehmigung vorliegt.

15.4  Der Kunde verpflichtet sich, die gelieferten Waren weder unmittelbar noch mittelbar in die Russische Föderation oder nach Belarus zu verkaufen, zu exportieren oder wiederauszuführen oder sie zur Verwendung in diesen Ländern zu bestimmen. Der Kunde verpflichtet seine Abnehmer entsprechend und richtet geeignete Überwachungsmaßnahmen ein. Ein Verstoß stellt eine wesentliche Vertragsverletzung dar und berechtigt den Verkäufer zur außerordentlichen Kündigung bzw. zum Rücktritt; der Kunde informiert den Verkäufer unverzüglich über Anhaltspunkte für einen Verstoß.

15.5  Verletzt der Kunde die Pflichten dieses Paragraphen, stellt er den Verkäufer von allen hieraus resultierenden Ansprüchen, Bußgeldern und Kosten frei.

§ 16 Datenschutz

16.1  Die Parteien beachten die jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz.

16.2  Soweit der Verkäufer im Rahmen der Vertragsdurchführung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet (insbesondere bei Installation, Konfiguration, Fernwartung, Support oder cloudbasierten Diensten), schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Der Verkäufer stellt hierfür ein Vertragsmuster zur Verfügung. Bis zum Abschluss eines solchen Vertrages ist der Verkäufer berechtigt, entsprechende Leistungen zurückzuhalten.

16.3  Personenbezogene Daten, die der Verkäufer zur Anbahnung, Durchführung und Abwicklung des Vertragsverhältnisses in eigener Verantwortung verarbeitet, verarbeitet er nach Maßgabe seiner Datenschutzinformation.

§ 17 Vertraulichkeit

17.1  Die Parteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Geschäftsbeziehung zugänglich gemachten Informationen, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen ergibt, vertraulich zu behandeln, nur für Zwecke des Vertrages zu verwenden und Dritten nicht zugänglich zu machen. Hierzu zählen insbesondere Kalkulationen, Preise, Konfigurationen, Systemunterlagen, Gebäude- und Netzwerkpläne sowie Zugangsdaten.

17.2  Die Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind oder ohne Verstoß gegen diese Verpflichtung werden, die der empfangenden Partei bereits bekannt waren oder von Dritten rechtmäßig zugänglich gemacht wurden, oder die aufgrund gesetzlicher Verpflichtung oder behördlicher oder gerichtlicher Anordnung offenzulegen sind. Die empfangende Partei informiert die andere Partei im letztgenannten Fall vorab, soweit zulässig.

17.3  Die Parteien treffen angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen im Sinne des Gesetzes zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG). Die Verpflichtung gilt für die Dauer der Geschäftsbeziehung und drei Jahre über deren Ende hinaus fort.

17.4  Der Verkäufer ist berechtigt, den Kunden nach vorheriger Zustimmung in Textform als Referenz zu benennen.

§ 18 Rücknahme von Altgeräten, Verpackungen und Batterien

18.1  Die gelieferten Elektro- und Elektronikgeräte sind ausschließlich zur Nutzung durch andere als private Haushalte bestimmt (B2B-Geräte im Sinne des ElektroG).

18.2  Abweichend von § 19 Abs. 3 Satz 1 ElektroG vereinbaren die Parteien, dass der Kunde die ordnungsgemäße Entsorgung der gelieferten Geräte nach Nutzungsende auf eigene Kosten übernimmt und den Verkäufer insoweit von den gesetzlichen Entsorgungspflichten und -kosten freistellt. Der Kunde ist verpflichtet, die Geräte einer ordnungsgemäßen, den gesetzlichen Vorschriften entsprechenden Entsorgung zuzuführen und dies auf Verlangen nachzuweisen. Gibt der Kunde die Geräte an Dritte weiter, hat er diese Verpflichtung weiterzugeben und den Dritten entsprechend zu binden.

18.3  Transport- und Umverpackungen nimmt der Verkäufer nach Maßgabe des Verpackungsgesetzes zurück; die Rücksendung erfolgt auf Kosten des Kunden, sofern nichts anderes vereinbart ist.

18.4  Enthalten gelieferte Geräte Batterien oder Akkumulatoren, ist der Kunde zur ordnungsgemäßen Entsorgung nach dem Batteriegesetz verpflichtet. Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden.

§ 19 Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand

19.1  Für alle Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Kunde gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

19.2  Erfüllungsort für die Lieferung und für die Nacherfüllung ist der Geschäftssitz des Verkäufers, sofern nichts anderes vereinbart ist. Erfüllungsort für die Zahlung ist ebenfalls der Geschäftssitz des Verkäufers. Bei Leistungen, die ihrer Natur nach beim Kunden zu erbringen sind (insbesondere Installation und Inbetriebnahme), ist Erfüllungsort der vereinbarte Einsatzort.

19.3  Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Geschäftsbeziehung ist der Geschäftssitz des Verkäufers. Dies gilt für Kunden mit Sitz in Deutschland ebenso wie für Kunden mit Sitz im Ausland, soweit der Vertrag deren gewerblicher, beruflicher oder hoheitlicher Tätigkeit zuzurechnen ist. Der Verkäufer bleibt daneben berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt.

§ 20 Schlussbestimmungen

20.1  Soweit in diesen AGB Textform vorgesehen ist, genügt die Übermittlung per E-Mail. Wo ausdrücklich Schriftform verlangt wird, ist die eigenhändige Unterzeichnung oder die qualifizierte elektronische Signatur erforderlich.

20.2  Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform; dies gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses. Vorrangige Individualabreden nach § 1.5 bleiben unberührt.

20.3  Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

Cerberus Media Solutions GmbH · Stand Juli 2026